Samstagsarbeit ist in Deutschland gesetzlich uneingeschränkt zulässig: Das Arbeitszeitgesetz kennt in § 3 ArbZG die werktägliche Arbeitszeit von Montag bis Samstag und verbietet in § 9 ArbZG nur die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Einen gesetzlichen Samstagszuschlag gibt es nicht – Zuschläge entstehen ausschließlich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag (im TVöD: 20 Prozent für Samstagsarbeit zwischen 13 und 21 Uhr, sofern sie nicht schichtplanmäßig anfällt). Ob der Arbeitgeber Samstage anordnen darf, entscheidet das Direktionsrecht nach § 106 GewO im Rahmen des Arbeitsvertrags; mit Betriebsrat ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Sonderregeln gelten nur für Jugendliche (§ 16 JArbSchG: grundsätzlich Samstagsruhe, bei Ausnahmen mindestens zwei freie Samstage im Monat).
Im Schichtbetrieb ist der Samstag selten ein rechtliches Problem, aber fast immer ein Verteilungsproblem. Wer sechs Tage in der Woche produziert, öffnet oder versorgt, verteilt fünf Arbeitstage je Person auf sechs mögliche Tage – und der Tag, den alle frei haben wollen, ist der Samstag. Dieser Beitrag klärt zuerst den Rechtsrahmen, dann die Zuschläge und schließlich die Frage, wie ein Plan die freien Samstage so verteilt, dass niemand nachrechnen muss, ob er zu kurz gekommen ist.
Ist Samstagsarbeit erlaubt?
Ja, ohne besondere Voraussetzung. Das Arbeitszeitgesetz definiert die zulässige Arbeitszeit als werktägliche Arbeitszeit: acht Stunden, verlängerbar auf zehn, wenn innerhalb von sechs Monaten der Ausgleich auf acht Stunden gelingt (§ 3 ArbZG). Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – also Montag bis Samstag. Daraus ergibt sich auch die Obergrenze von 48 Wochenstunden im Regelfall: sechs Werktage mal acht Stunden. Das Bundesurlaubsgesetz bestätigt dieselbe Lesart, wenn es in § 3 Abs. 2 BUrlG den Mindesturlaub in 24 Werktagen bemisst und dabei ausdrücklich alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen als Werktage zählt.
Ein Verbot der Samstagsarbeit existiert daher nur dort, wo es jemand vereinbart hat. Branchengesetze regeln allenfalls die Öffnung nach außen: Die Ladenöffnungsgesetze der Länder legen fest, wann Verkaufsstellen samstags geöffnet sein dürfen, nicht, ob dahinter gearbeitet werden darf. Für Produktion, Logistik, Gesundheitswesen und Gastgewerbe gibt es nicht einmal das.
Darf der Arbeitgeber Samstagsarbeit anordnen?
Die Anordnung stützt sich auf das Weisungsrecht des § 106 GewO: Der Arbeitgeber bestimmt Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts anderes festlegen. Drei Grenzen sind in der Praxis entscheidend.
Der Arbeitsvertrag. Steht dort „Montag bis Freitag“, ist der Samstag ohne Vertragsänderung nicht anordenbar. Steht dort nur „Fünf-Tage-Woche“ oder „40 Stunden wöchentlich“, bleibt der Samstag im Rahmen des Direktionsrechts – die fünf Tage können auch Dienstag bis Samstag sein. Wer Schichtpläne baut, sollte den Vertragswortlaut der Beschäftigten kennen, bevor der erste Samstag im Raster steht.
Die Mitbestimmung. Besteht ein Betriebsrat, unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG seiner erzwingbaren Mitbestimmung. Die Einführung von Samstagsarbeit, die Zahl der betroffenen Samstage und das Rotationsprinzip gehören damit in eine Betriebsvereinbarung – nicht in eine Rundmail. Dasselbe gilt für jeden neuen Schichtplan, der Samstage enthält.
Das billige Ermessen. Auch ohne Vertragsklausel muss die Anordnung im Einzelfall zumutbar sein. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder ein Nebenjob sind keine Vetorechte, aber Abwägungsgründe: Wer eine Person mit nachgewiesenen Betreuungspflichten dauerhaft auf jeden Samstag setzt, während andere nie samstags arbeiten, überschreitet das Ermessen. Genau deshalb braucht Samstagsarbeit einen sichtbaren Zähler – dazu unten mehr.
Zur Ankündigung sagt das Gesetz nichts; Arbeitsgerichte haben in Einzelfällen wenige Tage Vorlauf als Untergrenze angesehen. Belastbar ist nur eine eigene Frist im Betrieb. Wie sie hergeleitet wird, zeigt der Beitrag zum Planungshorizont.
Gibt es einen Zuschlag für Samstagsarbeit?
Gesetzlich nicht. Das Arbeitszeitgesetz kennt Ausgleichsansprüche nur für Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG) und Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 11 ArbZG); der Samstag bleibt zuschlagsfrei. Auch das Einkommensteuergesetz behandelt ihn wie jeden anderen Werktag: Die Steuerfreiheit des § 3b EStG gilt für Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, nicht für Samstagszuschläge. Wer tariflich einen Samstagszuschlag zahlt, zahlt ihn brutto wie Grundlohn.
| Rechtsquelle | Zuschlag für Samstagsarbeit | Bedingung |
|---|---|---|
| Arbeitszeitgesetz | keiner | Samstag ist Werktag; Ausgleich nur für Nacht (§ 6) und Sonn-/Feiertag (§ 11) |
| Einkommensteuergesetz | keine Steuerfreiheit | § 3b EStG erfasst Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, nicht den Samstag |
| TVöD / TV-L | 20 Prozent | nur für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr und nur, wenn sie nicht im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt |
| Tarifverträge Einzelhandel (Länderebene) | je nach Land, meist ab dem Nachmittag | zusätzlich Regeln zu freien Samstagen je Monat – Bestand des jeweiligen Landestarifvertrags prüfen |
| Betriebsvereinbarung / Arbeitsvertrag | frei vereinbar | gilt nur, was ausdrücklich geregelt ist; betriebliche Übung kann Ansprüche verfestigen |
Die TVöD-Regel enthält die für Schichtplaner wichtigste Pointe: Der Zuschlag entfällt, sobald der Samstag planmäßig im Schichtsystem liegt. Wer Wechselschicht oder Schichtarbeit im Sinne des Tarifvertrags leistet, erhält dafür die Wechselschicht- oder Schichtzulage – nicht zusätzlich den Samstagszuschlag. Nur die außerplanmäßige Heranziehung am Samstag bleibt zuschlagspflichtig. Für die Personalkostenrechnung heißt das: Ein Samstag im Turnus kostet anders als ein Samstag „auf Zuruf“.
Welche Sonderregeln gelten?
Jugendliche unter 18 Jahren. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ordnet in § 16 die Samstagsruhe an: Jugendliche dürfen samstags grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Krankenanstalten, offene Verkaufsstellen, Bäckereien und Konditoreien, Friseurbetriebe, das Gaststätten- und Verkehrswesen, die Landwirtschaft, Kfz-Reparaturwerkstätten und den Sport. Auch dann sollen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben, und die Fünf-Tage-Woche des § 15 JArbSchG ist durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche einzuhalten. Ein Schichtplan mit Auszubildenden braucht deshalb einen eigenen Samstagszähler für Minderjährige.
Schwangere und Stillende. Das Mutterschutzgesetz begrenzt Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und die tägliche Höchstarbeitszeit; ein Samstagsverbot enthält es nicht. Der Samstag ist im Mutterschutz also planbar, solange die übrigen Grenzen eingehalten werden.
Sechs-Tage-Woche und Urlaub. Wer regelmäßig an sechs Tagen arbeitet, hat nach § 3 BUrlG Anspruch auf 24 Werktage Mindesturlaub – und der Samstag verbraucht einen davon. In der Fünf-Tage-Woche werden daraus 20 Arbeitstage; ein arbeitsfreier Samstag kostet dann keinen Urlaubstag. Wechselt jemand innerhalb des Jahres von fünf auf sechs Arbeitstage, muss der Anspruch umgerechnet werden, sonst stimmt das Urlaubskonto nicht mehr mit dem Plan überein.
Freie Samstage im Schichtplan fair verteilen
Die rechtliche Freiheit des Samstags ist zugleich sein Planungsproblem: Weil keine Norm die Zahl der Samstage begrenzt, entscheidet allein das Rotationsmodell darüber, ob die Verteilung als fair empfunden wird. Drei Werte gehören dafür sichtbar in den Plan.
| Teamgröße | Samstags nötig | Arbeitssamstage je Person und Monat (rund 4,3 Samstage) | Freie Samstage je Person und Monat | Turnus |
|---|---|---|---|---|
| 4 | 2 | 2,2 | 2,1 | jeder zweite Samstag |
| 6 | 2 | 1,4 | 2,9 | jeder dritte Samstag |
| 8 | 2 | 1,1 | 3,2 | jeder vierte Samstag |
| 10 | 3 | 1,3 | 3,0 | drei von zehn Samstagen |
| 12 | 3 | 1,1 | 3,2 | jeder vierte Samstag |
Die Rechnung ist simpel – Samstagsbedarf geteilt durch Teamgröße, mal 4,3 Samstage im Monat – und trotzdem der Punkt, an dem die meisten Konflikte entstehen. Denn sie unterstellt, dass alle im Team überhaupt für Samstage verfügbar sind. Jede Person mit Vertragsklausel „Montag bis Freitag“, jeder Jugendliche mit Samstagsruhe und jede genehmigte Dauerbefreiung erhöht die Last der Übrigen. Ein Plan, der diese Ausnahmen nicht ausweist, produziert das Gefühl der Ungleichbehandlung, das der Beitrag Rotation fair bauen als teuerste Frage der Schichtplanung beschreibt: Warum immer ich?
Drei Regeln haben sich bewährt. Erstens wird der freie Samstag mit dem Sonntag zum freien Wochenende gekoppelt und als solches gezählt – ein freier Samstag vor einer Sonntagsschicht ist kein Wochenende. Wer ohnehin die 15 beschäftigungsfreien Sonntage des § 11 ArbZG zählt (siehe Sonntagsarbeit und Ersatzruhetage), führt den Wochenendzähler gleich daneben. Zweitens wird die Zahl der Arbeitssamstage je Person und Quartal veröffentlicht, nicht nur der nächste Plan – Fairness entsteht über den Zeitraum, nicht in der einzelnen Woche. Drittens werden Samstags-Wünsche vor der Planung abgefragt und Samstags-Tausche zugelassen, aber nur innerhalb derselben Qualifikation und mit Prüfung der Ruhezeit nach § 5 ArbZG; die Tauschregeln gelten am Samstag unverändert.
Steht für jede Person fest, ob der Vertrag Samstage zulässt? Liegt die Betriebsvereinbarung zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage vor? Sind Jugendliche mit mindestens zwei freien Samstagen im Monat und Fünf-Tage-Woche gesondert geführt? Ist geklärt, ob der Samstag planmäßig (zulagenrelevant) oder außerplanmäßig (zuschlagsrelevant) liegt? Zeigt der Plan je Person die Arbeitssamstage und freien Wochenenden im Quartal? Ist der Urlaubsanspruch für Sechs-Tage-Kräfte in Werktagen geführt?
Was das Planungswerkzeug leisten muss
- Verfügbarkeit je Wochentag. Vertragsklauseln wie „Montag bis Freitag“ und die Samstagsruhe Minderjähriger müssen als harte Regel hinterlegt sein, damit der Samstag gar nicht erst zugewiesen werden kann.
- Zähler für Arbeitssamstage und freie Wochenenden. Je Person, über Monat und Quartal, sichtbar für die Planung und das Team.
- Unterscheidung planmäßig / außerplanmäßig. Damit der TVöD-Zuschlag von 20 Prozent nur dort entsteht, wo er tariflich fällig ist, und die Zulage nicht doppelt gezählt wird.
- Urlaubskonto in Arbeits- oder Werktagen. Je nach Fünf- oder Sechs-Tage-Woche, mit Umrechnung bei Wechsel.
- Wunschabfrage und Tausch mit Regelprüfung. Ruhezeit, Qualifikation und Besetzungsuntergrenze werden beim Tausch automatisch geprüft.
In einer Tabelle lässt sich der Samstagszähler noch von Hand führen, solange das Team klein und die Verfügbarkeit einheitlich ist; mit Vertragsausnahmen, Auszubildenden und Tauschvorgängen wird er zur Fehlerquelle – die Grenzen ordnet die Seite Excel-Schichtplaner ein. Planungssoftware führt Verfügbarkeiten, Wochenendzähler und Zeitkonten auf denselben Daten; Aplano etwa hinterlegt Verfügbarkeiten je Wochentag, lässt Wunsch- und Tauschanfragen mit Regelprüfung zu und zeigt die Verteilung je Person. Welche Werkzeuge welche Zähler mitbringen, vergleicht die Übersicht Schichtplaner im Vergleich.
Häufige Fragen
Ist der Samstag ein Werktag?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz kennt nur Werktage sowie Sonn- und Feiertage; § 3 Abs. 2 BUrlG zählt ausdrücklich alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen als Werktage. Samstagsarbeit ist deshalb ohne besondere Voraussetzung zulässig.
Kann der Arbeitgeber Samstagsarbeit einfach anordnen?
Im Rahmen des Direktionsrechts nach § 106 GewO ja – sofern der Arbeitsvertrag den Samstag nicht ausschließt („Montag bis Freitag“) und die Anordnung billigem Ermessen entspricht. Mit Betriebsrat ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Wie hoch ist der Zuschlag für Samstagsarbeit?
Gesetzlich gibt es keinen. Im TVöD beträgt er 20 Prozent für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, allerdings nicht, wenn die Samstagsarbeit im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt. Andere Tarifverträge regeln eigene Sätze; steuerfrei sind Samstagszuschläge nach § 3b EStG nicht.
Wie oft darf man im Monat samstags arbeiten?
Für Erwachsene nennt das Gesetz keine Grenze; sie ergibt sich nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Für Jugendliche gilt nach § 16 JArbSchG Samstagsruhe; greift eine Branchenausnahme, sollen mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.
Zählt ein freier Samstag als Urlaubstag?
Nur in der Sechs-Tage-Woche, in der der Urlaub in Werktagen geführt wird (24 Werktage Mindesturlaub nach § 3 BUrlG). In der Fünf-Tage-Woche wird der Anspruch auf 20 Arbeitstage umgerechnet, und ein ohnehin freier Samstag verbraucht keinen Urlaub.
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Quellen
- Arbeitszeitgesetz: § 3 ArbZG (werktägliche Arbeitszeit) · § 9 ArbZG (Sonn- und Feiertagsruhe) · § 11 ArbZG (Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit)
- Werktagsbegriff und Urlaub: § 3 BUrlG
- Weisungsrecht: § 106 GewO · Mitbestimmung: § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- Jugendliche: § 16 JArbSchG (Samstagsruhe) · § 15 JArbSchG (Fünf-Tage-Woche)
- Steuerfreie Zuschläge: § 3b EStG
- Tarifliche Regelung: Haufe – Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit (TVöD): Samstagsarbeit
- Überblick Rechtslage: arbeitsrechte.de – Samstagsarbeit
- Funktionsangaben Software: aplano.de (Stand September 2026)
Redaktionell geprüft am 11. September 2026. Rechtsinformationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Beratung im Einzelfall; verbindlich sind der anwendbare Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die Entscheidungen der zuständigen Aufsichtsbehörde.